Barrierefreiheit war bislang Thema der Webseitenoptimierung, Usability (Benutzerfreundlichkeit) und SEO-Performance. Doch mit Juni diesen Jahres wird es für viele Unternehmen zur gesetzlichen Verpflichtung eine barrierefreie und inklusive Webseite zu führen.
INVICTUS hilft dir bei der Optimierung und Neukonzeption deiner Webseite nach den in Kraft tretenden WCAG 2.1 Kriterien.
Eine barrierefreie Webseite ist so umgesetzt, dass sie von allen Menschen, unabhängig von Einschränkungen wie z. B. Sehschwäche oder Hörprobleme, problemos genutzt werden kann.
Abgesehen von der Benutzerfreundlichkeit, die man den Besuchern der Webseite gewährleisten möchte, um die Absprungrate zu minimieren, ist es ab dem 28. Juni 2025 gesetzliche Pflicht für Unternehmen, eine inklusive digitale Teilhabe auf der eigenen Webseite zu ermöglichen.
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das BFSG in ganz Deutschland in Kraft. Mit Inkrafttreten des Gesetzes für Unternehmen wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) in nationales Recht umgesetzt.
Ziel ist es, Barrieren im digitalen Alltag abzubauen und so mehr Inklusion für Menschen mit Einschränkungen zu ermöglichen. Um das gesetzesgerecht auch auf der eigenen Webseite umzusetzen und einzuhalten, gibt die Web Content Accessibility Guideline (WCAG 2.1) einen detailierten Einblick in die Anforderungen und Rahmenbedingungen.
Hier ein Überblick der wichtigsten Punkte:
Alle Online-Shops, die an den Endverbraucher gerichtet sind müssen die Barrierefreiheit ebenfalls erfüllen. Zusätzlich zu den Bedingungen, die auch für Webseiten gelten, gibt es für Online-Shops noch einige zusätzliche Sonderanforderungen: Zahlungsprozesse müssen bedienbar und verständlich gestaltet sein. Die Methoden zur Identifizierung und Authentifizierung, der Warenkorb und Checkout-Prozesse, Produktbewertungen und Rezensionen und eine inklusive Kontaktmöglichkeit für den Kundenservice müssen barrierefrei dargestellt werden.
Die Pflicht zur barrierefreien Webseite gilt für alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten und herstellen. Aber auch Hersteller, Importeure und Händler von Produkten, sowie Dienstleistungsbringer, einschließlich E-Commerce und Online-Shops sind betroffen.
Dienstleister mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro.
Sollte die Umsetzung dieser Barrierefreiheit eine erhebliche finanzielle oder organisatorische Belastung darstellen, kann eine Ausnahme beantragt werden.
Produkte und Dienstleistungen, deren grundlegende Eigenschaften durch die Anpassung so verändert werden, dass sie ihren ursprünglichen Zweck verlieren würden, können mit Vorlegung eines Nachweises von den Anforderungen befreit werden.
Auch wenn man unter die Ausnahmebedingungen fällt, ist es ratsam die Webseite trotzdem barrierefrei anzupassen. Eine inklusive Webseite bietet eine optimierte User Experience und wirkt sich somit auch positiv auf das SEO-Ranking, also die Sichtbarkeit in Suchmaschinen, aus. Ist die Webseite übersichtlich und verständlich aufgebaut und folgt einer nachvollziehbaren Seitenstruktur, halten sich User lieber und länger auf deiner Webseite auf. Dadurch wird deine Absprungrate reduziert, was sich wiederrum positiv auf deine SEO-Performance auswirkt.
Die WCAG-Kriterien können anhand von speziellen Tools geprüft werden. Einen groben Überblick kann man sich selbst verschaffen, indem man die Webseite nach den wichtigsten Kriterien absucht. Es ist allerdings ratsam, einen professionellen Check von Experten durchführen zu lassen, um alle Punkte zu überprüfen und sie ggf. direkt anzupassen. Zu beachten gilt auch, dass diese Richtlinien stetig ausgebaut werden. Ab Juni 2025 gilt der WCAG 2.1, wobei 2024 bereits die WCAG 2.2 Aktualisierung veröffentlicht wurde.
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