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Barrierefreie Websites und Onlineshops: Seit dem 29. 6. 2025 Pflicht – jetzt rechtssicher handeln

Am 29. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Damit sind barrierefreie Websites und barrierefreie Onlineshops für viele Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Wer digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) vertreibt, muss seit diesem Datum sicherstellen, dass seine digitalen Angebote den aktuellen Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.
Auch B2B-Unternehmen sind betroffen, sobald digitale Services – etwa Plattformen, Self-Service-Portale oder öffentlich zugängliche Informationsseiten – für Endkunden zugänglich sind. Wer bislang nicht reagiert hat, sollte jetzt prüfen, ob Handlungsbedarf besteht.

 

Wer ist betroffen – und wer nicht?

Das Gesetz betrifft digitale Angebote, die an Endverbraucher gerichtet sind. Darunter fallen:

  • Websites und Onlineshops mit direkter B2C-Ausrichtung
  • Mobile Apps oder Webanwendungen mit Kauf- oder Kommunikationsfunktionen
  • Elektronische Kontaktwege wie Buchungsformulare oder Live-Chat-Funktionen

 

Ausgenommen sind:

  • Angebote, die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten
  • Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz
  • Fälle, in denen der Nachweis erbracht wird, dass eine Umsetzung unverhältnismäßig wäre

Viele B2B-Unternehmen betreiben Plattformen oder Dienste, die teils öffentlich zugänglich sind – deshalb ist eine Einzelfallprüfung empfehlenswert.

 

Was bedeutet eine barrierefreie Webseite?

Eine barrierefreie Webseite ist so gestaltet, dass sie auch von Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen ohne Barrieren genutzt werden kann. Das betrifft z. B. Menschen mit eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen, motorischen Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten.
Rechtsgrundlage ist die EU-Norm EN 301 549 in Verbindung mit den WCAG 2.2 AA-Richtlinien.

Die vier zentralen Prinzipien:

Perceptibility
Inhalte müssen kontrastreich, klar strukturiert und mit Alternativtexten versehen sein.
Usability
Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein; Nutzerführung darf keine Fallen enthalten.
Comprehensibility
Navigation, Sprache und Inhalte müssen nachvollziehbar und eindeutig aufgebaut sein.
Robustness

Die Website muss auf allen gängigen Endgeräten und mit unterstützenden Technologien wie Screenreadern funktionieren.

Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen

Mit Inkrafttreten des BFSG sind folgende Punkte verpflichtend umzusetzen:

 

  • Barrierefreiheitserklärung

 

 

 

    • Eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit gehört auf jede betroffene Webseite.

 

    • Transparente Kommunikation

Informationen über bestehende Barrieren sowie Kontaktmöglichkeiten zur Rückmeldung sind erforderlich.

 

    • Regelmäßige Prüfung

Die Barrierefreiheit muss dokumentiert und fortlaufend gepflegt werden.

 

Konkrete Anforderungen und Beispiele

Typische Maßnahmen für eine barrierefreie Website:

  • Hoher Farbkontrast, gut lesbare Schriftgrößen
  • Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos
  • Tastaturbedienung ohne Einschränkungen
  • Barrierefreie Formulare mit klarer Feldbeschriftung
  • Semantisch korrektes HTML für Screenreader
  • Eindeutige Navigationsstruktur mit sprechenden Linktexten

 

 

Warum Unternehmen jetzt aktiv werden müssen

Seit dem 29. Juni 2025 gilt das BFSG – und damit auch die Umsetzungsfrist. Wer seine digitalen Angebote nicht angepasst hat, läuft Gefahr, abgemahnt oder mit Bußgeldern belegt zu werden.
Zusätzliche Gründe für schnelles Handeln:

  • Rechtssicherheit durch gesetzeskonforme Umsetzung
  • Bessere Nutzererfahrung für alle Besucher – nicht nur für Menschen mit Einschränkungen
  • Suchmaschinenfreundlichkeit, da viele Barrierefreiheitsmaßnahmen sich positiv auf SEO auswirken
  • Zukunftsfähigkeit durch moderne, zugängliche digitale Infrastruktur

 

INVICTUS Lead Generation: Unterstützung für barrierefreie Websites

Wir begleiten Unternehmen bei der strukturierten und effizienten Umsetzung aller Anforderungen:
1. Individuelle Prüfung
Wir analysieren, ob Ihre Angebote vom Gesetz betroffen sind und in welchem Umfang Maßnahmen notwendig sind.
2. Technischer Accessibility-Check
Ihre bestehende Website oder Anwendung wird nach WCAG 2.2 AA geprüft – mit klarer Ergebnisdokumentation.
3. Maßnahmenplanung und Umsetzung
Wir entwickeln eine Umsetzungsstrategie und kümmern uns um die vollständige technische und inhaltliche Umsetzung.
4. Schulung und Qualitätssicherung
Ihr Team wird geschult, und wir sorgen für dauerhaft dokumentierte Barrierefreiheit.

Die Pflicht ist da – handel jetzt!

Barrierefreie Websites sind seit Ende Juni 2025 verpflichtend für viele Unternehmen. Wer die gesetzlichen Anforderungen ignoriert, riskiert nicht nur Sanktionen, sondern verliert auch Anschluss an eine digitale Entwicklung, die langfristig Standard wird.

Die Experten von INVICTUS Lead Generation stehen Unternehmen für eine fundierte Analyse und Umsetzung zur Seite. Wir prüfen deine Websites und Online-Shops. Und setzen die Barrierefreiheit auf allen digitalen Präsenzen um.

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen und deinen Check buchen.

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Stefan Roggatz

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